Elektromobilität
Runde 2 für den Klimaschutz – Die Verwaltungsgemeinschaft entwickelt eine Strategie für die Elektromobilität vor Ort
Viele Ideen und nachhaltige Vorschläge sind aus dem Klimaschutzkonzept 2017 erwachsen und wollen nun in die Tat umgesetzt werden. Mit diesem Konzept und ihrem konsequenten Weg in eine nachhaltige Zukunft ist die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt ein Vorreiter im Landkreis.
Eine Erkenntnis des Klimaschutzkonzeptes ist, dass ein Viertel der gesamten klimaschädlichen Emissionen in der VG durch den Verkehr verursacht werden. Dieser Herausforderung stellt sich die VG und arbeitet aktiv an ihrer Mobilitätsstrategie für die Zukunft. Dafür lässt sie im kommenden halben Jahr ein kommunales Elektromobilitätskonzept erstellen.
Warum Elektromobilität?
Es gibt viele Gründe sich mit einer nachhaltigen Mobilität zu beschäftigen, denn entgegen aller Tendenzen ist der Verkehrsbereich in Deutschland der einzige, der es in Bezug auf das Referenzjahr der Klimaschutzziele 1990 nicht schaffte weniger klimaschädliche Emissionen zu verursachen. Dass sich die Mobilität der Zukunft ändern wird sieht man bereits an der steigenden Anzahl an Ladepunkten in Deutschland:
Die E-Mobilität nimmt Fahrt auf - die VG Bad Tennstedt wird vorbereitet sein
Auch in unserer VG haben wir durch das Klimaschutzkonzept festgestellt, dass die Anzahl an Fahrzeugen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren pro Einwohner stetig zunimmt. Dabei birgt die E-Mobilität viele Vorteile:
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Weniger Lärm
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Saubere Luft
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Bessere CO2-Bilanz
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Geringere Betriebskosten
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Nutzung lokaler erneuerbarer Energien
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Neue Mobilitätsformen und neue Mobilitätsangebote
erster dreimonatiger Test eines E-Fahrzeuges in der Verwaltung 2017
Durch die Erstellung des kommunalen Elektromobilitätskonzeptes wirken wir an der Verbreitung und Förderung der Elektromobilität aktiv mit. Gleichzeitig wollen wir einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des lokalen und globalen Klimas leisten und unsere Ziele aus dem Klimaschutzkonzept kontinuierlich umsetzen. Unsere Lage mit kurzen bis mittleren Distanzen zu den größeren Städten wie z. B. Erfurt, Gotha, Mühlhausen und Bad Langensalza ist dabei für den Einsatz der Elektromobilität bestens geeignet.
Inhalte des kommunalen Elektromobilitätskonzeptes
Bestandteile des Konzeptes sind u. a. folgende Arbeitsschritte:
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Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
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Prüfung von potenziellen Standorten für öffentliche und teilöffentliche Ladeinfrastruktur
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Untersuchung der Elektrifizierung des kommunalen Fuhrpark
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Erarbeitung eines E-Mobilitätshandbuches für die Verwaltung
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Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Realisierungsansätzen
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Zusammenführung der Einzeluntersuchungen zu einem Gesamtkonzept ggf. mit Umsetzungsperspektiven durch Förderprogramme
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Einbindung von verschiedenen Akteuren und der Öffentlichkeit
Zur Einbeziehung der lokalen Gegebenheiten werden in der Erstellungsphase des Konzeptes u. a. Gespräche mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten der einzelnen Gemeinden sowie verschieden lokalen Akteuren geführt, um ein realistisches Konzept mit konkreten umsetzungsfähigen Maßnahmen zu entwickeln. Weiterhin sind gemeinsame Informationsveranstaltungen und Workshops für alle Bürger*innen der VG vorgesehen. Das Konzept ist zu 80% durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukturen gefördert und soll bis Ende Februar 2019 fertiggestellt werden.
Ansprechpartner von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft für dieses Projekt ist Herr Blumschein
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt;
Telefon: 036041 / 380 31
E-Mail:
Für Fragen, Anregungen, Kritiken oder Hinweise nehmen Sie gern Kontakt mit den Bearbeitern auf.
Ralf Schieferdecker, EA Systems Dresden GmbH
Tel.: 0351 4671 3650,
Dirk Schmidt , KEM Kommunalentwicklung GmbH
Tel.: 0351 2105-162,
Weitere Informationen zum Stand der Konzepterarbeitung und zu den Ergebnissen werden zukünftig hier veröffentlicht.
Förderkennzeichen: 03EMK258
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt hat in ihrer Sitzung am 25.03.2019 das finale Elektromobilitätskonzept gebilligt.
Anhang_1_Elektromobilitätshandbuch