Veröffentlichung Geburtstagsjubiläen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen wir den Verfahrensweg für die im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt veröffentlichten Geburtstagsjubilare ändern.
Künftig können wir ausschließlich Glückwünsche an diejenigen Jubilarinnen und Jubilare in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt veröffentlichen, die sich mittels eines ausgefüllten Formulars melden.
Mit dieser ausgefüllten Einverständniserklärung werden wir Ihren Namen, das Geburtsdatum sowie Ihr Alter veröffentlichen und die Daten im entsprechenden Monat veröffentlichen und Ihnen im Amtlichen Mitteilungsblatt gratulieren.
Möchten Sie ab Ihrem 70. Geburtstag jährlich zu Ihrem Ehrentag im Amtlichen Mitteilungsblatt benannt werden, füllen Sie bitte die Einverständnis zur Veröffentlichung aus und lassen Sie es uns digital oder postalisch zukommen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Redaktionsschluss einzuhalten ist.
Die Einverständniserklärung muss mindestens zwei Monate vor ihrem Geburtstag in der Verwaltung eingegangen sein.
Ohne die Einverständniserklärung wird zukünftig auch nicht mehr die Nennung des Namens im Geburtstagsmonat erfolgen.
Das Formular finden Sie beiliegend zum Ausdrucken,
ebenfalls erhalten Sie dieses bei Ihrem Bürgermeister, im Bürgerservice des Rathauses, in der Touristinformation in Bad Tennstedt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Frey
Gemeinschaftsvorsitzender
Dokument zum Ausdrucken :
Einverständnis Veröffentlichung Geburtstagsjubiläum